Bald keine GEZ-Gebühren mehr für PCs
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Herrlich, wenn sich endlich mal jemand traut, sich gegen Willkür aufzulehnen. Hat nicht jeder schonmal überlegt, ob es wirklich rechtmäßig ist, pauschal für jeden PC, den man besitzt, Rundfunkgebühren an die GEZ entrichten zu müssen?
Nun hat ein Anwalt vorm Verwaltungsgericht Koblenz die Pauschalgebühren für PCs mit Internetanschluss geklagt und Recht bekommen. Man erklärt es als verfassungswidrig, dass von der GEZ monatlich 5,52 € allein für den Besitz eines PCs mit Internetzugang (und somit auch Zugang z.B. zu Internetradios) zu verlangen.
Der Anwalt benötigt seinen PC mit DSL lediglich für die Recherche im Internet und nicht, um damit Radio zu hören. Das Gericht definierte damit, dass GEZ-Gebühren nur für Empfangsgeräte angebracht seien, die explizit zu diesem Zweck geschaffen worden sind - und da gehören Computer nicht hinein, denn sie verfolgen viel vielfältigere Zwecke. Das Gericht sah somit das Grundrecht auf Informationsfreiheit eingeschränkt.
Die Berufung wurde zugelassen, nun ist interessant, ob die GEZ sich wehren wird oder ob sich bald für Büros (und Studenten ) eine Gebührenentlastung erreichen lässt.
Den Pressetext findet man hier.
Nun hat ein Anwalt vorm Verwaltungsgericht Koblenz die Pauschalgebühren für PCs mit Internetanschluss geklagt und Recht bekommen. Man erklärt es als verfassungswidrig, dass von der GEZ monatlich 5,52 € allein für den Besitz eines PCs mit Internetzugang (und somit auch Zugang z.B. zu Internetradios) zu verlangen.
Der Anwalt benötigt seinen PC mit DSL lediglich für die Recherche im Internet und nicht, um damit Radio zu hören. Das Gericht definierte damit, dass GEZ-Gebühren nur für Empfangsgeräte angebracht seien, die explizit zu diesem Zweck geschaffen worden sind - und da gehören Computer nicht hinein, denn sie verfolgen viel vielfältigere Zwecke. Das Gericht sah somit das Grundrecht auf Informationsfreiheit eingeschränkt.
Die Berufung wurde zugelassen, nun ist interessant, ob die GEZ sich wehren wird oder ob sich bald für Büros (und Studenten ) eine Gebührenentlastung erreichen lässt.
Den Pressetext findet man hier.
Ingo
Sebi